Komm und Teste Mich!
Du wolltest schon immer mal eine KTM oder HUSQVARNA fahren?
Du brauchst für Deine bevorstehende Motorradreise ein passendes Motorrad?
Du möchtest gerne mit Freunden eine Ausfahrt machen und hast aber kein eigenes Motorrad?
Ganz egal, ob Du einen Tag, ein Wochenende, eine Kurzwoche oder eine ganze Woche fahren möchtest.
Über unser attraktives Vermietprogramm, steht Dir immer eine Auswahl an aktuellen KTM und HUSQVARNA Modellen zur Verfügung.
Folgende Angebote stehen Dir für die Saison 2023 zur Verfügung:
Modell | Tagestarif 24h inkl. 300km | Wochenendtarif Fr. 16.00 – Mo. 10.00 Uhr inkl. 600km | Kurzwoche Mo. 16.00 – Fr. 13.00 inkl. 900km | Wochentarifinkl. 1.500km | Mehrkilometer |
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3-h Ready to Rent | Mo.- Do. 10.00 – 17.30 Uhr | 125 – 890 ccm 50,- € | 1290 ccm 100,- € | 3 Stunden Kurzzeitmiete inkl. 150 km | 0,50 € |
alle Preise in Euro, inkl. MwSt., Änderungen und Irrtümer vorbehalten.Nutzungsbedingung für Mietfahrzeuge
Für das Leihfahrzeug besteht eine gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1000,- €.
2.000,- € bei 1290 Super Duke R, 1290 Super Duke GT und1290 Super Adventure S.
Für Schäden (einschließlich Verlust), die während seiner Besitzzeit an dem Leihfahrzeug entstehen und über die Vollkaskoversicherung abgedeckt sind, haftet der Kunde der Fa. Road Star bis zur Höhe der Selbstbeteiligung von 1000,- € bzw. 2.000,- €, sofern ihn ein Verschulden trifft und der Schaden nicht von einem anderweitig ersatzpflichtigen Dritten ersetzt wird. Die Zahlung des Kunden ist jeweils sofort fällig, sobald der Schadensumfang beziffert und belegt wurde, z.B. durch Kostenvoranschlag oder Sachverständigen-Gutachten.
Für alle sonstigen Schäden an dem Leihfahrzeug und für ersatzpflichtige Schäden Dritter haftet der Kunde voll, sofern ihn ein Verschulden trifft, das über leichte Fahrlässigkeit hinausgeht und soweit nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung einsteht. In diesen Fällen umfaßt der Schadensersatzanspruch der Fa. Road Star auch die Mehraufwendungen für schadensbedingt erhöhte Beiträge der Kfz-Haftpflichtversicherung und / oder der Vollkaskoversicherung.
Dem Kunden ist es untersagt, das Fahrzeug anderen Personen zu überlassen. Der Kunde hat das Fahrzeug stets unter Aufsicht zu halten. Für Verstöße des Kunden gegen Rechtsvorschriften, insbesondere für Verwarnungsgelder und Geldbußen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, haftet allein der Kunde.
Bei schuldhaft verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs und / oder der Fahrzeugpapiere schuldet der Kunde der Fa. Road Star den Ersatz des dadurch entstehenden Schadens.